Die Pflicht zum Einsatz von Registrierkassen Gastronomie besteht seit 2016. Bei Bareinnahmen, muss ein mit dem System generierter Beleg, an den Kunden ausgegeben werden. Solche Systeme müssen manipulationssicher sein (ab 1.4.2017) und gelten für Unternehmen ab Jahresumsätzen von 15.000,– EUR oder Barumsätzen ab 7.500,– EUR.